Biopatente – Meine Gene, deine Gene

„Wem gehört das Genom?“ Dieser Frage widmet sich Prof. Joseph Straus vom Münchner Max-Planck-Institut für Patentrecht in einem viel beachteten Aufsatz. Tatsächlich bewegt das Thema nicht nur die Patentämter. Von Kritikern wie Greenpeace in die öffentliche Diskussion gerückt, streiten längst nicht mehr nur Fachleute darüber, was in der belebten Natur patentierbar ist und was nicht. Im Dickicht von Rechtslehre, Ethik und Ideologie den Überblick zu behalten, wird immer schwieriger.

Von Bakterien produziertes Humaninsulin war 1982 das erste gentechnisch hergestellte Medikament
Von Bakterien produziertes Humaninsulin war 1982 das erste gentechnisch hergestellte Medikament

Rein juristisch geht es vor allem um die Frage, ob eine Entdeckung oder Entwicklung patentwürdig ist. Neben anderen Kriterien gilt: Patente gibt es auf Erfindungen, nicht auf Entdeckungen. Im Fall von Gensequenzen genügt also nicht das einfache Entschlüsseln einer Sequenz, sondern es muss zugleich das Genprodukt und ein Nutzen dieses Produktes angegeben werden.

Ist ein Patent dann erteilt, heißt das noch lange nicht, dass es auch genutzt werden darf: Darüber entscheiden allein die Gesetze des betreffenden Staates. So kann eine Züchtungsmethode für Organe aus menschlichen embryonalen Stammzellen zwar in Deutschland patentiert werden, aber eingesetzt werden darf diese Methode nicht. Darüber, welche technologische Neuerung wünschenswert ist und welche nicht, entscheidet also immer die Gesellschaft mit ihren Gesetzen.

Dennoch kann man nicht alles patentieren lassen. Zum einen gibt es im europäischen Patentrecht dem festgeschriebenen Grundsatz, dass zu patentierende Erfindungen nicht „gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten“ verstoßen dürfen. Dieser Grundsatz ist schon mehrfach als Argument gegen bestimmte Patente im biologisch-medizinischen Bereich angeführt worden. Auch können chirurgische, therapeutische und diagnostische Verfahren am menschlichen oder tierischen Körper nicht patentiert werden.

Patente auf die Herstellung oder Gewinnung von Penicillin sind schon mehrfach erteilt worden. Bild: Indiana University Molecular Structure Center
Patente auf die Herstellung oder Gewinnung von Penicillin sind schon mehrfach erteilt worden. Bild: Indiana University Molecular Structure Center

So neu die Diskussion über Patente im Bereich der belebten Natur ist, so alt sind die Patente selbst: Im Jahr 1873 erhielt Louis Pasteur in den USA Patente für bakterienfreie Hefen. Die meisten Antibiotika, die täglich über Apothekentische gehen, sind die natürlichen Produkte bestimmter Pilze. Und auch auf DNA-Sequenzen gibt es seit 20 Jahren Patente – viele erfolgreiche Medikamente sind auf der Basis dieser Patente entwickelt worden. Für die Entwickler und Hersteller von Arzneien sind Patente ein wichtiger Anreiz für die Forschung, weil nur der dadurch garantierte alleinige Verwertungsanspruch die hohen Forschungskosten decken kann.

Nach der Meinung vieler Kritiker enthält dieser alleinige Verwertungsanspruch jedoch auch ein Risiko: Gerade im Bereich der Genforschung könne ein allzu umfassender Patentschutz die weiter führende Forschung behindern. Das ist einer der Kernpunkte im Streit zwischen Celera Genomics und den Forschern des Human-Genom-Projektes. Außerdem stehen Patente besonders auf Wirkstoffe gegen AIDS in der Diskussion, weil die Arzneien für die meisten Kranken in Entwicklungsländern unerschwinglich sind. Die Welthandelsorganisation WTO hat gerade auf ihrer Konferenz in Katar einen Kompromiss gefunden, der diese Medikamente in den armen Ländern billiger machen soll. Der Diskussion um Biopatente sind also auch in Zukunft die Schlagzeilen sicher.

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