Dieser Frage stellt sich Prof. Joseph Straus vom Münchner Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in seinem Aufsatz. Darin beleuchtet er alle Facetten der Debatte um Biopatente – vom Besitzanspruch auf die eigenen Gene bis zur möglichen Beschränkung der Grundlagenforschung durch Patente.
Prof. Joseph Straus
Prof. Straus ist einer der führenden deutschen Wissenschaftler auf dem Gebiet des Patentrechts biologischer Erfindungen und ist unter anderem als Berater für den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die EU-Kommission, das Europäische Parlament, das Europäische Patentamt, die OECD und die Weltorganisation für geistiges Eigentum tätig. Seit 1995 ist er Vorsitzender des Intellectual Property Rights Committee der Human Genome Organization, das unter seiner Federführung eine Reihe vielbeachteter Erklärungen zur Patentierung im Human-Genom-Bereich verabschiedet hat.
Dieser Beitrag ist erschienen in: Ludger Honnefelder und Peter Propping (Hrsg.), „Was wissen wir, wenn wir das menschliche Genom kennen?“, DuMont Buchverlag, Köln 2001, S. 243-258.
Patentrecht und Ethik
Zur Patentierbarkeit des menschlichen Genoms
1. Wem gehört das Genom?
a) Gene und Genome
b) Der Träger und die Information
c) Die Öffentlichkeit und die Frage der “zeitlich begrenzten“ Aneignung der genetischen Information
d) Patente auf DNA Sequenzen?
2. Was heißt Patentierung?
a) Die Unterscheidung von Erfindung und Entdeckung
b) Die Begrenzung durch öffentliche Ordnung und gute Sitten
c) Die Unterscheidung zwischen Patentschutz und Benutzungserlaubnis
3. Ethisch relevante Grenzen der Patentierbarkeit
4. Die Patentierbarkeit von menschlichen DNA Sequenzen im Rahmen der europäischen Biopatentrichtlinie
5. Schlußbetrachtung