2. Was heißt Patentierung?
a) Die Unterscheidung von Erfindung und Entdeckung
Es wird häufig verkannt, dass zwar Entdeckungen als solche, z.B. von in der Natur vorkommenden Substanzen, wie der DNA, oder von Naturgesetzen, nicht patentiert werden können, dass es sich jedoch um eine der Patentierung zugängliche Erfindung handelt, wenn der Entdecker/Erfinder gleichzeitig angeben kann, z.B. wie der neu entdeckte Naturstoff von Experten beliebig oft hergestellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann und wofür er zu verwenden ist. Im Falle einer DNA Sequenz, die z.B. für Tumornekrosefaktor (TNF) kodiert, bedeutet dies, dass der Erfinder nicht nur die vollständige Gensequenz offenbaren, sondern auch angeben muß, wie sie z.B. synthetisch hergestellt und wozu sie, z.B. in der somatischen Zelltherapie, eingesetzt werden kann (22) . Bejahendenfalls hat man es mit einer Lehre zu tun, welche sowohl das technische Problem der Herstellung des TNF löst, als auch die gewerbliche Anwendbarkeit von TNF offenbart.
War die für TNF kodierende Sequenz vorher noch nicht bekannt und deren Auffinden oder Herstellen, oder deren Einsatz wegen überraschender Eigenschaften für Experten nicht naheliegend, so sind auch die Patentierungsvoraussetzungen der Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und gewerblicher Anwendbarkeit erfüllt (23) . Der Schutz einer solchen technischen Lehre erstreckt sich dann auch auf den Naturstoff selbst (24) , also in dem angenommenen Fall die für TNF kodierende DNA.